Der Sparerpauschbetrag wird zum 01.01.2023 erhöht. Muss ich meinen Freistellungsauftrag dann ändern?

Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet. Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 1.000 Euro
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:

  1. Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  2. Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1602 Euro bis auf weiteres erteilt:
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  3. Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?

Dann gehen Sie unter "Mitglieder" auf den Reiter "Formulare". Laden Sie hier bitte das Formular "Freistellungsauftrag" herunter und senden es ausgefüllt und unterzeichnet an uns.