Häufig gestellte Fragen

Hier finden Ihre Fragen eine Antwort!

Wie hoch ist die zu erwartende Rendite?

Die Erlöse der Genossenschaft speisen sich aus den durch die Anlagen der Genossenschaft bewirkten Einspeisevergütungen. Durchschnittlich ist eine Kapitalrendite von 4,5 % zu erwarten. Unter der Voraussetzung eines kontinuierlich fortgeführten Geschäftsbetriebes mit der Errichtung weiterer Anlagen kann diese Rendite durchaus auch über 5 % steigen.

Welche Rechte und Pflichten haben Genossenschaftsmitglieder?

Jedes Mitglied hat das Recht, an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken.

  • Beispiel: Teilnahme an der Generalversammlung sowie an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.

  • Beispiel: den Bestimmungen der Satzung nachkommen
 
Habe ich eine Nachschusspflicht?

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Sie haften maximal bis zur Höhe ihrer Einlagen.

Wo ist der Sitz der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG?

Der Sitz der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG ist in 19053 Schwerin, Obotritenring 40. Die kaufmännische und technische Betriebsführung der Genossenschaft wurde von der WEMAG, 19053 Schwerin, Obotritenring 40, Tel.: 0385 755 1730, übernommen.

Müssen auf die Dividenden Kapitalertragssteuern gezahlt werden bzw. werden die Kapitalerträge im Freistellungsauftrag berücksichtigt?

Die Ausschüttungen der Genossenschaft unterliegen der Kapitalertragssteuer. Diese ist als so genannte Abzugssteuer durch die Genossenschaft einzubehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Norddeutschen Energiegemeinschaft einen Freistellungsauftrag zu erteilen, wenn der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Dann kann die Dividende steuerfrei vereinnahmt werden.

Im Falle einer Kündigung: Wie schnell kommt man an sein Geld?

In frühstens 18 Monaten.

Beispiel:

  • Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres                                       ⇒ Dez. 2012
  • Einreichen Kündigung (Frist 12 Monate)                                             ⇒ Dez. 2011
  • Auszahlung Geschäftsguthaben 6 Monate nach Ausscheiden       ⇒ Juni 2013

                                                                                                                                    = 18 Monate

Ab wann ist mit Einnahmen aus Anteilen an der Genossenschaft zu rechnen?

Im Folgejahr Ihres Anteilserwerbs erhalten Sie die erste Ausschüttung, welche nach der Generalversammlung erfolgt.

Wie viele Geschäftsanteile müssen mindestens bzw. können maximal gezeichnet werden?

Ein Mitglied muss sich mit mindestens 2 Geschäftsanteilen beteiligen. Ein Mitglied darf maximal 400 Geschäftsanteile zeichnen.

Wann erfolgt die Auszahlung der Dividende?

Die Dividende für ein Geschäftsjahr wird nach der Generalversammlung ausgezahlt, die innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres stattzufinden hat.

Wie können Geschäftsanteile auf Dritte übertragen werden?

Geschäftsanteile können ganz oder teilweise durch einen schriftlichen Vertrag übertragen werden. Der Erwerber der Geschäftsanteile muss entweder Mitglied sein oder eines werden. Dabei ist die Mindest- und Maximalhöhe von Geschäftsanteilen zu beachten.

Hier geht es zum Übertragungsformular.

Wann beginnt die Dividendenberechtigung?

Die Dividendenberechtigung beginnt mit dem ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Quartals.

Beispiel:   - Einzahlung der Geschäftsanteile am 17.11.2023
                   - Beginn der Dividendenberechtigung am 01.01.2024

Wer kann sich an der Genossenschaft beteiligen? Gibt es ein Mindestalter?

Jeder interessierte Bürger kann Mitglied der Genossenschaft werden.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten bei Kindern)

Was passiert mit meinem Geld?

Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Hiervon und von zusätzlichem Fremdkapital wird der Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, z. B. Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen, finanziert. Die erzeugte Energie wird in das Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält die Genossenschaft die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung. Bei der Erwirtschaftung von Überschüssen können diese an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet werden.

Wie oft ist die Generalversammlung und habe ich eine Anwesenheitspflicht?

Die Generalversammlung tagt einmal im Jahr, in der Regel zum Jahresbeginn. Die Mitglieder werden im Voraus in Textform oder durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger eingeladen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.

Wie stellt die Genossenschaft sicher, dass sie ausscheidende Genossenschaftsmitglieder ausbezahlen kann?

Die WEMAG garantiert die Anlagenübernahme zum Restbuchwert, sodass die Genossenschaft stets liquide genug ist, um die Geschäftsanteile zurückzuzahlen. Diese Garantie ist auf Anlagen mit anfänglichen Anschaffungskosten von insgesamt 10 Mio. Euro begrenzt und hängt davon ab, dass die WEMAG durchgängig die technische und kaufmännische Betriebsführung für die Genossenschaft inne hatte.

Ab wann können Geschäftsanteile erworben werden?

Die Mitgliedschaft kann erworben werden, sobald Mitglieder im Rahmen einer Zeichnungsrunde aufgenommen werden können. Bitte lassen Sie sich gern auf die Warteliste setzen und Sie erhalten eine Information, wenn Anteile erworben werden können.

Die Dividendenberechtigung beginnt jeweils ab dem nächsten Kalendervierteljahr nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Eine Kündigung ist mit einer Frist von mindestens 12 Monaten zum Jahresende möglich.

Was kostet ein Geschäftsanteil?

Ein Geschäftsanteil beträgt 250,00 Euro. Beim Eintritt in die Genossenschaft sind einmalig zwei Geschäftsanteile zu zeichnen.

Wie erfolgt die technische Betreuung der Anlagen?

Die WEMAG übernimmt für die Anlagen die technische und auch die kaufmännische Betriebsführung. Durch die jahrelange Erfahrung der WEMAG mit eigenen Anlagen hat die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG einen kompetenten Partner an der Seite.

Ich bin schon Mitglied. Wie kann ich Anteile nachzeichnen?

Wenn Sie weitere Anteile an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG zeichnen möchten, dann geben Sie dies ganz einfach unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer über das Kontaktformular oder direkt über die Email-Adresse kontakt@n-eg.de an. Sie können uns dies auch gern per Brief an die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG, Obotritenring 40, 19053 Schwerin, mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Anteile erst zeichnen können, sobald eine Zeichnungsrunde für neue Projekte startet. Mitglieder der NEG erhalten dazu eine Information.

Hat die Anzahl der gezeichneten Anteile Einfluss auf Rechte und Pflichten?

Einerseits nein, denn jedes Genossenschaftsmitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung in der Generalversammlung nur eine Stimme.

Andererseits ja, denn die Dividende, die das einzelne Genossenschaftsmitglied erhält, hängt von der Höhe seiner Beteiligung ab.

Was ist die Norddeutsche Energiegemeinschaft?

Die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG ist eine Genossenschaft, die auf Initiative der WEMAG und der Volksbanken und Raiffeisenbanken entstanden ist. Die Mitglieder können sich mit Geschäftsanteilen an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG beteiligen und so von der umweltfreundlichen Energiegewinnung in der Region profitieren. Durch die daraus erzielte CO2-Einsparung tragen die Genossenschaft und deren Mitglieder einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Lebensqualität, auch für nachfolgende Generationen, wird mit der Investition nachhaltig verbessert.

Wie lange werden die Geschäftsanteile im Kündigungsfall verzinst?

Die Geschäftsanteile werden bis zum Ausscheiden des Mitglieds verzinst.

Ist die Genossenschaft versichert, z.B. gegen Vandalismus?

Ja. Die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG ist unter anderem gegen Vandalismus versichert.

Ich bin Erbe - was ist zu tun?

Zunächst einmal unser herzliches Beileid. Wir bitten Sie, uns als Erbe folgende Dokumente senden:

- Sterbeurkunde des verschiedenen Mitglieds, begl. Kopie

- Erbschein oder Testament, begl. Kopie

- Personalausweis(e) der Erben, begl. Kopie

- Information, ob Sie oder ggf. weitere Erben die Anteile weiterführen oder ausbezahlt haben möchten

- bei Weiterführung: Formular Übertragungsvereinbarung und Beitrittsformular (anfordern per E-Mail an kontakt at n-eg.de), sowie ggf. Freistellungsauftrag unterzeichnet

- bei Weiterführung nur eines Erben im Fall, dass mehrere Erben existieren: Verzichtserklärung der weiteren Erben

- bei Auszahlungswunsch: Ihre Kontoverbindung, Ihre Adresse und E-Mail

Die Mitgliedschaft endet bei Tod im Jahr des Erbfalls. Auszahlungen von Guthaben erfolgen im Folgejahr (ca. Mai-Juli).