So werden Sie Mitglied der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG

Ein Geschäftsanteil beträgt 250 Euro. Jedes Mitglied beteiligt sich mit mindestens zwei, höchstens aber 400 Anteilen an der Genossenschaft. Die Dividendenberechtigung beginnt
jeweils ab dem nächsten Kalendervierteljahr nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft kann laufend erworben werden. Eine Kündigung ist mit einer Frist von mindestens 12 Monaten zum Jahresende möglich.

In 4 Schritten zum Mitglied der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG:

1. Satzung downloaden
2. Beitrittsformular downloaden
3. Beitrittsformular ausfüllen
4. Zuschicken des Beitrittsformulars per Post oder Fax

 

Nach Zusendung Ihres Beitrittsformulares werden Ihre Daten bei uns aufgenommen und Ihre Mitgliedschaft wird durch unseren Vorstand bestätigt. Im Anschluss erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über Ihre Mitgliedschaft und Ihre gezeichneten Anteile. Ebenfalls wird Ihnen als Anteilseigner der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG eine Urkunde ausgehändigt.

Prospekt

Wie Sie mit erneuerbaren Energien in die Zukunft investieren können und damit attraktive Renditen erzielen, haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Satzung

Der Beitritt zur Norddeutschen Energiegemeinschaft eG bietet Ihnen einen doppelten Vorteil! Informieren Sie sich, wie auch Sie das schaffen.

So werden Sie Mitglied der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG

Aufgrund der staatlich garantierten Einspeisevergütung bietet die Beteiligung an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG den Mitgliedern eine attraktive Rendite. Damit erhalten Kunden die Möglichkeit, selbst vom Umbau der Energieversorgung zu profitieren. Gleichzeitig unterstützen die Mitglieder mit ihrer Förderung umweltfreundlicher Energiegewinnung die eigene Lebensqualität und die der nachfolgenden Generationen.

Die WEMAG und die beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken wachen als solide Partner mit Vertretern im Vorstand und Aufsichtsrat der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG über den wirtschaftlichen Erfolg. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Sie haften maximal bis zur Höhe ihrer Einlagen. Sicherheit erhalten die Genossenschaftsmitglieder zusätzlich durch eine Rücknahmegarantie der WEMAG, die von ihr durchgängig betreute Anlagen bis zu einer Obergrenze von 10 Mio. Euro zum Restbuchwert zurücknimmt.